Donnerstag, 10 Oktober 2024

Pkw-Klassen
B, B96, BE

B

seit 19.01.2013

Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Mitführen von Anhängern

  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,

  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/174)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

B96

seit 19.01.2013

Klasse B mit Schlüsselzahl 96
ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

  • Biometrisches Passbild

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/174)

Vorbesitz: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: -

BE

seit 19.01.2013

Kraftwagen der Klasse B und

  • Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18/174)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

Motorrad-Klassen
Mofa, AM, A1, A2, A

Mofa

seit 19.01.2013

Mofa
  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Biometrisches Passbild

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung

AM

seit 19.01.2013

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
(Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

a)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b)

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c)

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d)

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei
höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs 7)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A1

seit 19.01.2013

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs 7)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A2
seit 19.01.2013

KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs7)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A

seit 19.01.2013

KRAFTRÄDER /
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs7) Fahrerlaubnisklassen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter

zu a)

24
bzw.
20
bei mind. 2 Jahren
Vorbesitz der
Klasse A2

zu b)

21


Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Lkw-Klassen
C1, C1E, C, CE

C1< face="Verdana" size="4">1)

seit 19.01.2013

LEICHTERE LKW

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zG

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

C1E1)

seit 19.01.2013

LEICHTERE LASTZÜGE

a)

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

b)

Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: C1

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

C1)

seit 19.01.2013

SCHWERE LKW

Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger max. 750 kg zG

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21/182)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: C1

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

CE1)

seit 19.01.2013

SCHWERE LASTZÜGE

Kraftwagen über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21/182)

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Bus-Klassen
D1, D1E, D, DE

D11)

seit 19.01.2013

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 215)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

D1E1)

seit 19.01.2013

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 215)

Vorbesitz: D1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

D1)

abseit 19.01.2013

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 246)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: D1

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

DE1)

ab 19.01.2013

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.

  • Biometrisches Passbild

  • Augenärztliches Zeugnis

  • Ärztliches Zeugnis

  • Belastungsgutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 246)

Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

Klassen L, T

L

seit 19.01.2013

a)

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -


Ausbildung:
Theorie

Prüfung: Theorieprüfung

T

seit 19.01.2013

a)

Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

b)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs7)

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter:
16
für bbH bis 40 km/h/
18 für bbH1) über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

zG = zulässige Gesamtmasse

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

1) Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.

2) Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.

3) Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

4) 17 Jahre